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   VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331   

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VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331 (https://dejure.org/2015,13894)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2015 - 10 ZB 15.331 (https://dejure.org/2015,13894)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 10 ZB 15.331 (https://dejure.org/2015,13894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung psychischer Probleme eines straffällig gewordenen Asylbewerbers bei seiner Abschiebung

  • rewis.io

    Unbegründeter Antrag auf Zulassung der Berufung - Ausweisung eines strafgerichtlich verurteilten Ausländers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung psychischer Probleme eines straffällig gewordenen Asylbewerbers bei seiner Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn der Kläger einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Der Zuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner Entscheidungen vom 13. Dezember 2012 und vom 14. Mai 2013 (U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - und U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - beide juris Rn. 34 bzw. 23) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 19.2.2009 - Rs. C-228/06, Soysal; U. v. 17.9.2009 - Rs. C-242/06, Sahin - beide juris Rn. 61 bzw. 67).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner Entscheidungen vom 13. Dezember 2012 und vom 14. Mai 2013 (U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - und U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - beide juris Rn. 34 bzw. 23) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 19.2.2009 - Rs. C-228/06, Soysal; U. v. 17.9.2009 - Rs. C-242/06, Sahin - beide juris Rn. 61 bzw. 67).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner Entscheidungen vom 13. Dezember 2012 und vom 14. Mai 2013 (U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - und U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - beide juris Rn. 34 bzw. 23) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 19.2.2009 - Rs. C-228/06, Soysal; U. v. 17.9.2009 - Rs. C-242/06, Sahin - beide juris Rn. 61 bzw. 67).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Er verweist zunächst auf die Urteile des EGMR in Sachen Beldjoudi (U.v. 26.3.1992 - 55/1990/246/317 - InfAuslR 1993, 86), Moustaquim (U. v. 18.2.1991 - 31/1989/191/291 - InfAuslR 1991, 149), Amrollahi (U.v. 11.7.2002 - 56811/00 - InfAuslR 2004, 180) sowie auf den Bericht der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Sachen Lamguindaz (InfAusR 1995, 133).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner Entscheidungen vom 13. Dezember 2012 und vom 14. Mai 2013 (U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - und U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - beide juris Rn. 34 bzw. 23) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, U.v. 19.2.2009 - Rs. C-228/06, Soysal; U. v. 17.9.2009 - Rs. C-242/06, Sahin - beide juris Rn. 61 bzw. 67).
  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Ein Sachverständigengutachten kann die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern hierfür allenfalls eine Hilfestellung bieten (BVerwG, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 5).
  • EGMR, 26.03.1992 - 12083/86

    BELDJOUDI v. FRANCE

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Er verweist zunächst auf die Urteile des EGMR in Sachen Beldjoudi (U.v. 26.3.1992 - 55/1990/246/317 - InfAuslR 1993, 86), Moustaquim (U. v. 18.2.1991 - 31/1989/191/291 - InfAuslR 1991, 149), Amrollahi (U.v. 11.7.2002 - 56811/00 - InfAuslR 2004, 180) sowie auf den Bericht der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Sachen Lamguindaz (InfAusR 1995, 133).
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
    Sie folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach ein Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lasse (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 10 C 14.2655

    Kroatischer Staatsangehöriger; Ausweisung vor dem Beitritt Kroatiens zur

  • EGMR, 11.07.2002 - 56811/00

    AMROLLAHI v. DENMARK

  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898

    Zulassungsverfahren/Berufungsverfahren

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 ZB 14.538

    Ausweisung eines assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 ZB 20.2326

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in ausländerrechtlichem Verfahren

    Die Zulassungsschrift zeigt damit nicht in der gebotenen Weise auf, dass im vorliegenden Fall die Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu unterschiedlichen Zeitpunkten, beim Berufungsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt und beim Zulassungsverfahren mit Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist, zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt hätte, er insbesondere durch die Entscheidung im Zulassungsverfahren schlechter gestellt wäre als in einem Berufungsverfahren (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 14; B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 22 u. Rn. 25).

    Die von Klägerseite aufgeworfene Frage ist zudem nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 14 f.; B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 20 ff. jeweils unter Verweis auf BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 23 u. U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Die Entscheidung verlangt nicht einen im Hinblick auf das statthafte Rechtsmittel unterschiedlichen Beurteilungszeitpunkt für Unionsbürger und türkische Assoziationsberechtigte (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 15; B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 23 f.).

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Ein Wohlverhalten in der Haft lässt nach ständiger Rechtsprechung des Senats noch nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.02.2024 - 19 ZB 23.2309

    Grundsätzliche Bedeutung, Darlegung, Ausweisung, Gefahrenprognose

    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass etwa ein Wohlverhalten in der Haft noch nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lässt, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 19 ZB 21.2053 - juris Rn. 19; B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.02.2018 - 10 ZB 17.2063

    Rechtmäßige Ausweisung in die Türkei

    Ein positives Verhalten in der Haft oder Unterbringung lässt nach ständiger Rechtsprechung des Senats noch nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 10 ZB 15.837

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffälligen türkischen Asylbewerbers

    Allerdings ist diese Frage bereits durch den Senat entschieden (BayVGH, B. v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 21 ff.; zuletzt: B. v. 19. Mai 2015 - 10 ZB 15.331 - juris).
  • VG München, 25.04.2018 - M 25 K 17.4578

    Ausweisung eines nicht assoziationsberechtigten türkischen Staatsbürgers

    Ein positives Verhalten in der Haft oder Unterbringung lässt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs noch nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 ZB 21.2053

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen sofort vollziehbare Ausweisung

    Ein Wohlverhalten in der Haft lässt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs noch nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102

    Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit; Visumpflicht für türkische

    Soweit der Kläger als klärungsbedürftig erachtet, ob die Einführung der Zulassungsberufung gegen die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll verstößt, ist diese Frage bereits durch den Senat für die entsprechende Stillhalteregelung des Art. 13 ARB 1/80 entschieden (BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 13 f., B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 21 ff.).
  • VG München, 06.05.2021 - M 24 K 20.2377

    Ausweisung, Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 4 bzw. 6 Jahre,

    Zudem lassen auch ein Wohlverhalten in Haft, Maßregelvollzug oder hier dem geschützten Rahmen der beabsichtigtenTherapie in der Fachklinik nach ständiger Rechtsprechung noch nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würden (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; B.v. 29.8.2017 - 10 C 17.1298 - juris Rn. 3; B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 7).
  • VG München, 28.10.2021 - M 24 K 21.130

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nach § 53

    Auch ein Wohlverhalten in Haft, Maßregelvollzug oder hier dem geschützten Rahmen der Therapie in der Fachklinik lässt überdies nach ständiger Rechtsprechung noch nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würden (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; B.v. 29.8.2017 - 10 C 17.1298 - juris Rn. 3; B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 7).
  • VG München, 24.06.2021 - M 24 K 20.3444

    Abwägung des Ausweisungsinteresse gegen das Bleibeinteresse wegen familiärer

  • VG München, 16.12.2021 - M 24 K 21.131

    Ausweisung eines minderjährigen syrischen Staatsangehörigen

  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 20.01086

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts: Wiederholungsgefahr für Straftaten

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